Der Kirchenvorstand und Vertreter des Gemeindebeirates errichteten am 02. Januar 2009 die St. Matthäus-Stiftung Hunteburg als selbständige rechtsfähige kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts unter Bezugnahme auf das Stiftungsgesetz des Landes Niedersachsen als auch des Bundesstiftungsrechts.
Die Organe der Stiftung sind ein dreiköpfiger Verwaltungsrat und ein fünfköpfiger Revisionsrat. Bei der Bestellung der Mitglieder von Verwaltungsrat und Revisionsrat ist der Kirchenvorstand zu beteiligen. Im Kirchenvorstand sind die Entscheidungen mit einer 2/3 Mehrheit zu beschließen.
Der Verwaltungsrat ist mit der Geschäftsführung betraut. Der Verwaltungsratsvorsitzende vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates sind:
Eberhard Clamor Freiherr von dem Bussche, Vorsitzender, E-Mail: Eberhard@Bussche.net
Hans-Jürgen Schick, E-Mail: h-j.schick@t-online.de, Tel. 05475-1683
Eckhard Koch, E-Mail: eckhard.koch@osnanet.de Tel: 05475-5565
Die Tätigkeit in den Stiftungsorganen ist ehrenamtlich. Die Mitglieder der Organe der Stiftung müssen einer evangelischen Kirche angehören. Der Verwaltungsrat und der Revisionsrat fassen seine Beschlüsse jeweils einstimmig.
Die Stiftung ist gemeinnützig im steuerrechtlichen Sinn. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche Zwecke im Sinne § 54 Abgabenordnung Abschnitt steuerbegünstigte Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Der Hauptzweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln für den Erhalt einer Vollzeit-Pfarrstelle in der Ev.-luth. St. Matthäus-Gemeinde Hunteburg.
Der Nebenzweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln für den Erhalt und die Förderung des Gemeindelebens der Ev.-luth. Kirchengemeinde Hunteburg. Die Stiftung kann den Nebenzeck nur insofern und insoweit erfüllen, als ausschüttbare Erträge aus dem Stiftungsvermögen nach Verfolgung des Hauptzweckes noch frei verfügbar sind.
Die Vertreter der Stiftung und der Kirchenvorstand bemühen sich um Spenden, die zeitnah zu verwenden sind, und vornehmlich auch um Zustiftungen zur Erhöhung des Stiftungskapitals, sofern und soweit diese dem hier genannten Stiftungszweck dienen.
Im Gemeindebrief wird die Kirchengemeinde um Zustiftungen für die Stiftung gebeten.
Die Kirchengemeinde feiert jährlich das Stiftungsfest, wobei die Kollekte und der Überschuss als Zustiftung für die Stiftung bestimmt sind.
In der Gemeindesammlung bittet der Kirchenvorstand u.a. um Zustiftungen für die Stiftung.
Die Stiftung hat nachfolgende Spendenkonten errichtet:
Empfänger: St. Matthäus-Stiftung Hunteburg
Verwendungszweck: Zustiftung zur Stiftung
Sparkasse Osnabrück
IBAN: DE23 2655 0105 0007 0166 60, BIC: NOLADE22XXX
Volksbank Bramgau-Wittlage eG
IBAN: DE33 2656 3960 1204 1416 00, BICGENODEF1WHO